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Gesetzliche Grundlagen für Schutz und Wiederherstellung der Mata Atlântica

Veröffentlicht: Mo, 19.10.2009
Im Jahre 1988 wurde die Mata Atlântica, zusammen mit Amazonien, Pantanal und der Küstenregion, zum nationalen Erbe erklärt, dessen Schutz und Nutzung durch besondere Gesetzgebung geregelt werden muss.
Erste Leitlinien für einen Gesetzesentwurf lieferte der Nationale Beirat für Natur- und Umweltschutz CONAMA Anfang der neunziger Jahre. Das Prinzip war der strenge Schutz der Primärwälder und die Regelung der Nutzungsmöglichkeiten der Sekundärwälder je nach Sukzessionsstufe. Im Jahre 1992 wurde ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Nachhaltigen Nutzung der Mata Atlântica im Kongress eingebracht. Da sich aber abzeichnete, dass eine Verabschiedung mit erheblichen Verzögerungen verbunden sein würde, wurde ein ähnlicher Text als Dekret 750 im Jahre 1993 wirksam. Das Gesetz wurde 14 Jahre später als Lei 11428/06 Ende 2006 verabschiedet, seine Durchführungsbestimmungen als Dekret 6.660 im Jahre 2008.
Parallel dazu hat der Nationale Umweltrat CONAMA für jeden der 17 brasilianischen Bundesstaaten mit Mata Atlântica Kriterien zur Bestimmung der Sukzessionsstufen der Sekundärwälder bestimmt.
Weiterhin hat im Jahre 2008 das Statistische Bundesamt IBGE die Grenzen der unter dem gesetzlichen Schutz der Mata Atlântica liegenden Gebiete festgelegt und als Karte im Maßstab 1:5.000.000 herausgeben. Diese steht auf der Webseite des IBGE zum Download zur Verfuegung.
Damit verfügt die Mata Atlântica seit Ende 2008 über eine moderne Gesamtregelung für ihren Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung ihrer Naturressourcen.
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